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Frühling ist auch Urlaubszeit: Die Feiertage um Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam werden in Deutschland gerne genutzt, um zu verreisen. So kannst Du schon vor dem Sommer ein wenig Sonne tanken. Wohin reist Du in diesem Frühjahr? Vielleicht nach Spanien, dem immer noch beliebtesten Reiseziel der Deutschen? Zieht es dich eher in den Süden oder in den Norden Europas oder vielleicht ganz woanders hin?
Flugreisen sind heutzutage super komfortabel, aber manchmal kommt es auch zu ärgerlichen Verspätungen oder sogar Ausfällen und der Urlaub fällt ins Wasser. Welche Rechte hast Du als Fluggast in einer solchen Situation?
Die EU hat die Fluggastrechte gestärkt
Insbesondere im Frühjahr sind Flugverspätungen oder gar Annullierungen leider nicht selten. Der Grund: Die mit einigem Abstand häufigste Ursache für eine Flugverspätung sind extreme Wetterbedingungen. Doch auch Fehler bei der Planung, eine zu viel Zeit in Anspruch nehmende Reinigung des Flugzeugs oder technische Probleme können für diese ärgerliche Verspätung sorgen. Vor allem für diese Gründe ist die Fluggesellschaft verantwortlich und somit haftbar. Die Europäische Union hat die Fluggastrechte in den letzten Jahren erheblich gestärkt. Sofern Abgangs- oder Zielflughafen in einem EU-Land liegen, kannst du Entschädigungsansprüche geltend machen. Grundsätzlich hast du ab einer Flugverspätung von 3 Stunden Anspruch auf Entschädigung. Dabei gelten folgende Sätze:
Bei Flugstrecken…
…bis 1.500 km: 250 Euro
…von mehr als 1.500 km, aber weniger als 3.500 km: 400 Euro
…von mehr als 3.500 km: 600 Euro
Für die höchste Entschädigungssumme gilt allerdings, dass die Airline die Entschädigung um bis zu 50 Prozent kürzen darf, wenn die Verspätung nicht länger als 4 Stunden gedauert hat. Wenn du aber zum Beispiel deinen Anschlussflug verpasst, dann kannst du auch eine Entschädigung erwarten – das gilt aber nur, wenn du die Flüge zusammen gebucht hast.
Schon bei einer geringeren Verspätung von 2 Stunden hast du Anspruch auf eine kostenfreie Verpflegung!
Das Problem bei sämtlichen Rechten besteht allerdings in der Durchsetzung. Die meisten Fluggesellschaften verweigern zunächst die Zahlung und hoffen darauf, dass die Fluggäste nicht zu juristischen Auseinandersetzungen bereit sind. Leider geht diese Rechnung nur allzu häufig auf: vor Gericht ziehen nur wenige Geschädigte.
Dienstleister klagen Entschädigung ein
Dabei gibt es mittlerweile auch einfache Alternativen, die lange Schriftwechsel ebenso wie das Einschalten eines Anwalts überflüssig machen. Anbieter wie Flightright setzen deine Ansprüche als Fluggast durch. Du kannst ganz einfach erst mal deine Flugdaten eingeben und prüfen, ob ein Anspruch besteht. Der Anbieter setzt die Ansprüche wenn notwendig auch gerichtlich gegen die Airline durch und leitet die Entschädigung abzüglich einer Provision an dich weiter.
Flugbuchung sollte beweisbar sein
Grundsätzlich ist es ratsam, dass du sämtliche Dokumente, die den Flug belegen, aufbewahrst. Außerdem solltest du dich mit anderen Reisenden austauschen; eine Bestätigung der Flugverspätung vor Ort ist ebenfalls sinnvoll. Übrigens: Die Ansprüche aus einer solchen Flugverspätung verjähren erst nach drei Jahren. Es ist also möglicherweise erfolgsversprechend, auch bisherige Verspätungen noch einmal aufzurollen.
Fazit: Entschädigungsansprüche durchsetzen lassen
Eine Flugverspätung ist ärgerlich – insbesondere dann, wenn die weitere Urlaubsplanung nicht mehr aufgeht oder du gar ein Anschlussflug verpasst. Diesen Stress kann auch eine Entschädigung nicht mehr rückgängig machen; lohnenswert sind diese Leistungen selbstverständlich trotzdem. Wer die juristische Auseinandersetzung mit der Airline scheut, sollte sich an einen Dienstleister wenden, der diese Aufgabe übernimmt. Nicht nur der Aufwand fällt so geringer aus, sondern auch dein Risiko: Die Gefahr, bei einem Gerichtsverfahren möglicherweise zu unterliegen, liegt beim Serviceunternehmen.
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